Brandschutz

Eine wirksame Brandbekämpfung geschieht weit vor Entstehung eines Brandes. Hierzu müssen nachfolgende Bereiche gelebt werden um einem Brand vorzubeugen und im Falle einer Brandenstehung genügend Zeit zu haben Menschen und Tier retten zu können.

Es gibt verschiedene Formen des Brandschutzes, der je nach Gebäudeart und Gewerblich sowie öffentlichen Gebäuden genutzten Gebäuden unterschiedliche gesetzliche Anforderungen hat. Egal welcher Art und Güte, gilt es einen vorbeugenden Brandschutz zu betreiben und dies nach Vorgabe der jeweilig gültigen Landesbauordnung der Länder, die unterschiedlich sein können.

Es gibt folgende Bereiche:

Vorbeugender Brandschutz

  • Maßnahmen die im Voraus die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern bzw. einschränken sollen
  • Baulicher Brandschutz unter Verwendung nicht brennbarer Baustoffe bzw. schwer entflammbaren Stoffen nach Vorgabe des Brandschutzkonzeptes oder der DIN 4102
  • Anlagentechnischer Brandschutz unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und Nutzerverhalten und Brandschutz in Industriebauten DIN 18230
  • Organisatorischer Brandschutz  umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung Alarmplänen, Brandschutzordnungen, Fluchtwegsplänen, Brandschutzordnungen

Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz, der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat.

In all diesen Bereichen bieten wir Ihnen die Hilfe an in Form einer vor Ort Beratung durch unseren zertifizierter Brandschutzbeauftragten (TÜV). Darüber hinaus sind wir Ihnen auch gerne behilflich bei der Umsetzung der von der Feuerwehr oder Bauamt geforderten Brandschutztechnischen Gewerken durch unsere fachlich zertifizierten Brandschutztechniker.